Die Mindestaltersgrenze liegt offiziell bei 14 Jahren. In Ausnahmefällen können auch Anwärter mit 13 Jahren die Schiedsrichterprüfung ablegen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Voraussetzung für die Aufnahme in einer Schiedsrichtervereinigung ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der im jeweiligen Landesverband (in NRW z. B. der Fussballverband Niederrhein FVN) aufgenommen sein muss.
Neben der bereits angesprochenen Altersgrenze ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Schiedsrichter-Anwärterlehrgang notwendig.
Die Prüfung besteht aus 15 Regelfragen (schriftlich) und einem Fitnesstest (Cooper 12 min., 50 m und 200 m Lauf).
Wenn Ihr noch Mitglied in einem Verein seid, könnt Ihr Euch an den in den Links angegebenen nächsten Ansprechpartner Eures Landesverbandes oder direkt an den DFB wenden. Dort wird man Eure Zuschrift an den zuständigen Mitgliedsverband weiterleiten.
Wo kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung zu einem Schiedsrichter-Anwärterlehrgang kann über den Schiedsrichterobmann erfolgen.
Anmeldungen auch per Email an: ayhan@srdu.de
Außerdem über den eigenen Verein, Schiedsrichterwart Eures Vereines, den Fußball-Abteilungsleiter, den Jugendleiter, Eurem Betreuer oder natürlich über jeden anderen Schiedsrichter, den Ihr bereits kennt.
Wie läuft der Lehrgang ab?
Der Lehrgang dauert bei uns im Kreis 9 (Duisburg-Süd, -Nord, Dinslaken und Mülheim) drei Samstage.
An den ersten zwei Samstagen (08.30 Uhr bis 15.00 Uhr) werden theoretisch die Regeln erklärt. Am dritten Samstag (08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) wird die Prüfung abgenommen. Diese besteht aus 15 Regelfragen, die schriftlich zu beantworten sind. Es dürfen maximal 5 Fehler gemacht werden. Anschließend wird ein Fitnesstest (Cooper 12 Min., 50 und 200 Meter-Lauf) durchgeführt.
Was passiert nach dem Lehrgang?
Nach dem erfolgreichen ablegen der Anwärterprüfung füllst Du einen Fragebogen mit den erforderlichen Daten und Deinem Einsatzwunsch aus.
Danach solltest Du Kontakt mit dem für Dich zuständigen Ansprechpartner Deines Vereins (Schiedsrichterwart, Jugendobmann, Geschäftsführer oder Fußballabteilungsleiter) aufnehmen.
In vielen Vereinen wirst Du von der Beitragspflicht befreit. Auch Deine Schiedsrichterbekleidung wird vom Verein gestellt. Wenn Du Dir die erste Ausrüstung beschaffst, beachte bitte, dass die Standardfarbe für Schiedsrichter nach wie vor schwarz ist. Wenn Du als Assistent im Gespann angesetzt wirst, ist eine einheitliche Trikotfarbe Voraussetzung.
Nach dem Besuch des 1. Schulungsabend und den Sonderschulungsabenden für Neulinge bekommst Du Deinen Schiedsrichter-Ausweis und von Deinem Schiedsrichter-Ansetzer (Jungschiedsrichterreferent DU-Nord ist Ayhan Ünal) die ersten Spielansetzungen zugeschickt.
Ab der Bestengruppe und Niederrheinliga werden die Ansetzungen auch über die "Amtliche" bekannt gegeben. Beachte bitte, dass Du Freistellungswünsche rechtzeitig angeben solltest.
In vielen Vereinigungen stehen so genannte Schiedsrichter-Paten zur Verfügung, die Dich bei Deinen ersten eigenen Ansetzungen begleiten. Wende Dich hierzu an Deinen Schiedsrichter-Ansetzer oder den Vereins-Schiedsrichterwart.
Welche Rechte habe ich als Schiedsrichter?
Mit Deinem Schiedsrichter-Ausweis, den Du nach der erfolgreichen Anwärterprüfung erhältst, hast Du Eintritt zu allen Spielen auf DFB-Ebene. Bei Spielen der Lizenzligen, internationalen Spielen und einigen Pokalwettbewerben gelten jedoch Ausnahmeregelungen.
Darüber hinaus stehen Dir für Deine Spielleitungen, die in den örtlichen Spesenordnungen festgelegten Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen zu.
Welche Pflichten habe ich als Schiedsrichter?
Von Dir wird erwartet, dass Du pro Spieljahr mindestens 15 Spielleitungen übernimmst. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an den Lehrabenden (den kreisinternen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen) und einmal pro Jahr das Ablegen der praktischen Leistungsprüfung.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten habe ich?
Stellt Deine Vereinigung fest, dass Du gut geeignet bist höhere Aufgaben zu übernehmen, so hast Du die Möglichkeit auf Kreisebene zwei Klassen in einem Jahr zu überspringen. Ab Bezirksliga benötigst Du jedoch pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr.
Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.